Recht
Recht auf Reparatur: was § 479b BGB für Händler bedeutet
Seit dem 31. Juli 2026 gibt es in Deutschland einen eigenständigen Reparaturanspruch. Er richtet sich nicht gegen den Händler — landet in der Praxis aber trotzdem oft bei ihm.
- 31.07.2026
- seitdem gilt das Umsetzungsgesetz
- § 479b
- neuer Reparaturanspruch im BGB
- Hersteller
- Adressat des Anspruchs, nicht der Händler
- 2024/1799
- EU-Richtlinie, die dahintersteht
Was seit Juli 2026 gilt
Mit der Richtlinie (EU) 2024/1799 hat die EU ein Recht auf Reparatur geschaffen. Deutschland hat es im Sommer 2026 umgesetzt; das Gesetz wurde im Juni 2026 vom Bundestag beschlossen, im Juli verkündet und gilt seit dem 31. Juli 2026.
Kern der Neuerung ist § 479b BGB: ein Reparaturanspruch, der unabhängig vom Kaufvertrag besteht und auch dann noch greift, wenn die Gewährleistungsfrist längst abgelaufen ist. Er ist damit etwas grundlegend anderes als die Mängelhaftung, die jeder Händler kennt.
Gegen wen sich der Anspruch richtet
Das ist der Punkt, der am häufigsten verwechselt wird: Der Anspruch aus § 479b BGB richtet sich gegen den Hersteller, nicht gegen den Verkäufer. Ein reiner Händler schuldet die Reparatur nach dieser Vorschrift nicht.
Drei Konstellationen sind in der Praxis wichtig:
- Reiner Weiterverkauf fremder Markenware — der Anspruch trifft den Hersteller, nicht dich.
- Hersteller außerhalb der EU — dann kann die Pflicht den Importeur oder den Bevollmächtigten treffen. Wer aus Drittstaaten einführt, sollte das prüfen lassen.
- Eigenmarke — wer Ware unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, gilt in der Regel selbst als Hersteller und ist damit unmittelbar in der Pflicht.
Gerade bei Eigenmarken und Import lohnt sich eine anwaltliche Einordnung. Die Abgrenzung entscheidet darüber, ob dich die Pflicht direkt trifft oder nicht.
Was Händler unmittelbar trifft: die verlängerte Frist
Der Reparaturanspruch richtet sich an den Hersteller — es gibt aber eine Neuerung, die den Händler direkt betrifft. Wird innerhalb der gesetzlichen Haftungszeit repariert statt ersetzt, verlängert sich die Gewährleistung grundsätzlich mindestens einmal um zwölf Monate.
Praktisch heißt das: Ab der Reparatur läuft für diese Ware eine eigene, längere Frist — und die muss im Streitfall belegt werden können. Wer Reparaturen per E-Mail und Tabelle abwickelt, hat genau hier ein Nachweisproblem. Entscheidend sind drei Angaben je Fall:
- Wann wurde die Ware ursprünglich gekauft?
- Wann genau wurde repariert, und was wurde gemacht?
- Wann endet die dadurch verlängerte Frist?
Welche Produkte betroffen sind
Die Reparaturpflicht gilt nicht für alles, sondern für die Produktgruppen aus Anhang II der Richtlinie — also dort, wo das EU-Ökodesignrecht ohnehin Reparierbarkeit vorschreibt:
- Waschmaschinen und Waschtrockner
- Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Kühlgeräte
- Elektronische Displays
- Schweißgeräte
- Staubsauger
- Server und Datenspeicherprodukte
- Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets
- Waren mit Batterien für leichte Verkehrsmittel
Wie lange die Pflicht besteht, ergibt sich aus den jeweiligen Ökodesign-Vorgaben und ist je Produktgruppe unterschiedlich — bei Mobiltelefonen sind es rund sieben Jahre, bei Waschmaschinen etwa zehn, jeweils gerechnet ab dem Ende der Inverkehrbringung.
Die Liste ist abschließend. Produkte, die nicht darunterfallen, lösen keinen Anspruch aus § 479b BGB aus — die normale Gewährleistung gilt für sie unverändert weiter.
Was die Reparatur kosten darf
Außerhalb der Gewährleistung muss die Reparatur nicht kostenlos sein. Zulässig ist ein angemessenes Entgelt, das Arbeitszeit, Ersatzteile, Transport, Werkstattkosten und eine übliche Gewinnspanne abdecken darf.
Die Grenze zieht das Gesetz dort, wo der Preis erkennbar dazu dient, Verbraucher von der Reparatur abzuhalten. Ein Entgelt, das faktisch einem Neukauf entspricht, erfüllt den Zweck der Regelung nicht.
Warum es trotzdem beim Händler landet
Rechtlich mag der Hersteller zuständig sein — Kundschaft wendet sich trotzdem dorthin, wo sie gekauft hat. Für dich als Shop heißt das: Die Anfrage kommt zu dir, unabhängig davon, wer sie am Ende erfüllen muss.
Damit stellen sich drei ganz praktische Fragen:
- Fällt dieser Fall unter Gewährleistung, Garantie oder den neuen Reparaturanspruch?
- Wenn Letzteres: Wer ist Hersteller, und wie wird weitergeleitet?
- Wie wird belegt, wann welche Entscheidung getroffen wurde?
Genau diese Unterscheidung sauber und nachvollziehbar zu treffen, ist der Alltag, für den Cirk gebaut ist: Anfrage über ein Formular im Shop, automatische Zuordnung zur Shopify-Bestellung samt Kaufdatum, Kategorie und Frist am Fall, Verlauf mit jeder Entscheidung.
Cirk trifft die rechtliche Bewertung nicht für dich — die bleibt deine Entscheidung. Es sorgt dafür, dass sie dokumentiert ist und dass kein Fall zwischen Postfach und Tabelle verloren geht.
Abgrenzung zum Gewährleistungslabel
Zwei Regelwerke werden derzeit häufig verwechselt. Das Recht auf Reparatur gilt seit Juli 2026 und betrifft die Reparatur selbst. Davon zu unterscheiden ist das Gewährleistungslabel ab dem 27. September 2026, bei dem es allein um die Information der Verbraucher über ihre gesetzlichen Rechte geht.
Kurz: Das eine verpflichtet zur Reparatur, das andere zur Anzeige eines Labels. Beide treffen im Zweifel denselben Shop, haben aber nichts miteinander zu tun.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799, beschlossen im Juni 2026, verkündet im Juli 2026
- § 479b BGB — Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller
- Produktspezifische Ökodesign-Verordnungen der EU für die jeweiligen Fristen
Dieser Text fasst die Rechtslage zum 23. August 2026 allgemeinverständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob du als Hersteller im Sinne der Vorschrift giltst und welche Fristen für dein Sortiment gelten, klärst du am besten anwaltlich oder anhand der amtlichen Fassungen.
Jeder Fall dokumentiert, ohne Zusatzaufwand.
Cirk erfasst Reparatur- und Gewährleistungsanfragen im Shop, ordnet sie der Bestellung zu und hält jede Entscheidung fest — direkt im Shopify-Admin.